PremiumZulasser eG
Elektronische Fahrzeugakte ergänzt Zulassungssoftware
Köln. Die PremiumZulasser eG hat ihre Zulassungssoftware um einen weiteren wichtigen digitalen Baustein ergänzt. Eine neu entwickelte Elektronische Fahrzeugakte gibt mit wenigen Klicks Auskunft über die gesamte Historie des hinterlegten Fahrzeugs. In dem digitalen Archiv können zum Beispiel die Scans von Kraftfahrzeugscheinen (ZB 1) und -briefen (ZB 2), Gutachten und vieles mehr aufbewahrt werden, auf die nicht nur die angeschlossenen Autohäuser, sondern auch legitimierte Dritte wie Banken, Leasinggesellschaften und Versicherungen Zugriff haben.
„Die Anbindung von Fremdsystemen ist ein echter Mehrwert und ein Stand-alone-Feature unserer Elektronischen Fahrzeugakte“, betont Boris Jansen, Abteilungsleiter Softwareentwicklung beim IT-Dienstleister Gedak im nordrhein-westfälischen Kempen, der das Tool für die Kölner Genossenschaft entwickelt hat. „Alle Vorgänge, die früher zeit- und kostenintensive Recherchen vor Ort im Autohaus erforderten, lassen sich nun online erledigen.“ Neben einem Höchstmaß an Transparenz biete die Akte eine schnelle, sichere und papierlose Dokumentenverwaltung. Zudem sei sie in der Lage, große Volumen wie zum Beispiel bis zu 200.000 ZB 2-Scans zu verarbeiten.
Nach erfolgreichem Probelauf beim Speed Zulassungsdienst in Leipzig erfolgt nun der sukzessive Rollout der Elektronischen Fahrzeugakte bei weiteren Mitgliedsbetrieben der Genossenschaft. Heinz Sobieralski von Speed und Vorstandsmitglied der PremiumZulasser ist vom Zeitgewinn, den die neue Software ermöglicht, begeistert: „Während wir früher die Daten des Fahrzeugscheins per Hand in unsere Systeme übertragen mussten, liest die Akte den Scan des Dokuments mit der von der Gedak weiterentwickelten OCR-Technologie aus. Der Erkennungsgrad und die damit verbundene, automatische Archivierung liegt bei weit über 95 Prozent“, nennt er als Beispiel. Darüber hinaus könnten sich Autohäuser ZB 2-Scans aus dem digitalen Archiv herunterladen, um Gutachten erstellen zu lassen. Damit erübrige sich der Postweg. Das spare Zeit und Kosten. „Selbstverständlich erfüllt das Toll alle Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung“, betont Sobieralski.