PremiumZulasser eG

Elektronische Fahrzeugakte ergänzt Zulassungssoftware

Köln. Die PremiumZulasser eG hat ihre Zulassungssoftware um einen weiteren wich­tigen digitalen Baustein ergänzt. Eine neu entwickelte Elektronische Fahrzeugakte gibt mit wenigen Klicks Auskunft über die gesamte Historie des hinterlegten Fahr­zeugs. In dem digitalen Archiv können zum Beispiel die Scans von Kraftfahrzeug­scheinen (ZB 1) und -briefen (ZB 2), Gutachten und vieles mehr aufbewahrt werden, auf die nicht nur die angeschlossenen Autohäuser, sondern auch legitimierte Dritte wie Banken, Leasinggesellschaften und Versicherungen Zu­griff haben.

„Die Anbindung von Fremdsystemen ist ein echter Mehrwert und ein Stand-alone-Feature unserer Elektronischen Fahrzeugakte“, betont Boris Jansen, Abteilungsleiter Softwareentwicklung beim IT-Dienstleister Gedak im nordrhein-westfälischen Kem­pen, der das Tool für die Kölner Genossenschaft entwickelt hat. „Alle Vorgänge, die früher zeit- und kostenintensive Recherchen vor Ort im Autohaus erforderten, lassen sich nun online erledigen.“ Ne­ben einem Höchstmaß an Transparenz biete die Akte eine schnelle, sichere und pa­pierlose Dokumentenverwaltung. Zudem sei sie in der Lage, große Volumen wie zum Beispiel bis zu 200.000 ZB 2-Scans zu verarbeiten.

Nach erfolgreichem Probelauf beim Speed Zulassungsdienst in Leipzig erfolgt nun der sukzessive Rollout der Elektronischen Fahrzeugakte bei weiteren Mitgliedsbetrie­ben der Genossenschaft. Heinz Sobieralski von Speed und Vorstandsmitglied der PremiumZulasser ist vom Zeitgewinn, den die neue Software ermöglicht, begeistert: „Während wir früher die Daten des Fahrzeugscheins per Hand in unsere Systeme übertragen mussten, liest die Akte den Scan des Dokuments mit der von der Gedak weiterentwickelten OCR-Technologie aus. Der Erkennungsgrad und die damit ver­bundene, automatische Archivierung liegt bei weit über 95 Prozent“, nennt er als Bei­spiel. Darüber hinaus könnten sich Autohäuser ZB 2-Scans aus dem digitalen Archiv herunterladen, um Gutachten erstellen zu lassen. Damit erübrige sich der Postweg. Das spare Zeit und Kosten. „Selbstverständlich erfüllt das Toll alle Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung“, betont Sobieralski.