i-Kfz: Die Verunsicherung ist groß
Köln. Die Einführung von i-Kfz Stufe 4 zum 1. September führt nach Angaben der PremiumZulasser eG (PZeG), einem Verbund von 55 lokalen und regionalen Zulassungsdienstleistern, zu einer spürbaren Verunsicherung im Markt. Viele Unternehmen fragen sich, ob sie die digitale Kraftfahrzeugzulassung personell und finanziell stemmen können, so die Kölner Genossenschaft. Vor allem kleinere Zulassungsbetriebe fürchteten um ihre Existenz.
„Wir registrieren eine verstärkte Nachfrage besorgter Marktteilnehmer nach professioneller Unterstützung bei der Umsetzung von i-Kfz“, berichtet Vorstandsvorsitzender Florian Cichon. Mit ihrer Zulassungssoftware biete die Genossenschaft Autohäusern, Leasinggesellschaften, Flottenbetreibern, Versicherern, Zulassungsdienstleistern und anderen Interessierten ein sicheres Tool für den praktikablen, effizienten und preiswerten Zugang zu i-Kfz. „Darüber führen wir zurzeit zahlreiche Gespräche“, so Cichon. Vor diesem Hintergrund geben die PremiumZulasser Antworten auf häufig gestellte Fragen.
i-Kfz soll am 1. September starten. Ist der Termin realistisch?
PZeG: Ja, i-Kfz wird am 1. September startklar sein. Es wird aber bestimmt noch einige Zeit dauern, bis alle Beteiligten auf das Tool zugreifen können.
Welche Möglichkeiten eröffnet i-Kfz?
PZeG: Über i-Kfz können Fahrzeuge online neu zugelassen, umgemeldet und außer Betrieb gesetzt werden. Außerdem sind Tageszulassungen über das System möglich. Auch Wunschkennzeichen können über i-Kfz zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Über die Online-Anträge entscheidet die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Gibt es ungeachtet dessen noch Unterlagen, die den Kfz-Zulassungsstellen im Original vorgelegt werden müssen?
PZeG: Nein, bei i-Kfz kommen ausschließlich elektronische Identifizierungsmittel wie qualifizierte Signatur/Siegel, Online-Ausweisfunktion oder Video-Identifizierung zum Einsatz. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie die Siegel erhalten die Kunden auf dem Postweg. Das ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und benötigt Zeit. Gewerbliche Kunden können sich Fahrzeugpapiere und Siegel nach wie vor von ihrem Zulassungsdienstleister zeitnah liefern lassen.
Wer darf i-Kfz nutzen?
PZeG: Privatpersonen (natürliche Personen) und Unternehmen wie Autohäuser, Online-Vermarkter, Leasinggesellschaften, Flottenbetreiber, Zulassungsdienstleister und technische Dienstleister wie die PremiumZulasser eG werden i-Kfz nutzen.
Müssen die Nutzer besondere Auflagen erfüllen?
PZeG: Ja, die Vorgaben betreffen vor allem Großkunden. Sie sind auf der Website des Kraftfahrtbundesamts, im Bundesanzeiger und im Verkehrsblatt detailliert gelistet. Ein Hauptaugenmerk richtet der Gesetzgeber auf die IT-Sicherheit und den Datenschutz. Außerdem müssen Großkunden über ein Elster-Konto des Bundes verfügen und Selbstverpflichtungen einhalten. Sie müssen sich beim KBA als Großkunden registrieren, um auf die Großkundenschnittstelle zugreifen zu können.
Wie gestaltet sich der Workflow bei einer Zulassung?
PZeG: Grundsätzlich gibt es drei Wege. 1. Nutzer geben die relevanten Fahrzeugdaten per Hand in die dezentralen i-Kfz-Portale der Zulassungsbehörden ein. Das ist zeitaufwändig und birgt das Risiko von Übertragungsfehlern. Privatkunden haben nur diese Möglichkeit. 2. Gewerbliche Nutzer beantragen beim Kraftfahrtbundesamt eine Registrierung als Großkunde und vernetzen ihre Software mit der IT-Infrastruktur von i-Kfz, um die Daten so weit wie möglich automatisch von einem System ins andere zu übertragen. Das erfordert einen hohen Programmieraufwand im Vorfeld, ist entsprechend teuer und mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. 3. Autohäuser und andere Unternehmen nutzen Zulassungsdienstleister wie die PremiumZulasser-Community und deren Software, die bereits über die Großkundenschnittstelle mit i-Kfz vernetzt ist. Wichtig zu wissen: Großkunden müssen für die Anbindung an die Großkundenschnittstelle nachweisen, dass sie pro Jahr mindestens 500 Zulassungsvorgänge bearbeiten. Die Registrierung als Großkunde ist gebührenpflichtig.
Dürfen sich Großkunden mehrfach registrieren?
PZeG: Nein. Eine Mehrfachregistrierung ist ausgeschlossen. Allerdings können sich Tochterunternehmen eines Großkunden separat registrieren.
Wie teuer ist die Anbindung eigener IT-Systeme an die Großkundenschnittstelle?
PZeG: 250.000 Euro sind eine realistische Hausnummer – vorausgesetzt, es sind entsprechende Vorsysteme vorhanden. Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender zeitlicher Aufwand.
Diese Investitionen erübrigen sich durch die Nutzung der PremiumZulasser-Software?
PZeG: Ja, denn die Software verfügt bereits über eine Anbindung an die Großkundenschnittstelle, von der alle Nutzer profitieren.
Welche Vorteile bietet die Software darüber hinaus?
PZeG: Neben den Kostenvorteilen ist es die Möglichkeit, Vorgänge voll digital oder – zum Beispiel in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Zulassungsstellen – auch offline zu bearbeiten. Das System stellt also eine perfekte hybride Lösung dar.
Stimmt es, dass Halter ihre Fahrzeuge nach der Online-Zulassung sofort nutzen können?
PZeG: Ja, sie erhalten nach der Online-Zulassung einen vorläufigen Zulassungsnachweis, den sie gut sichtbar an der Frontscheibe ihres Fahrzeugs platzieren müssen. Dieser Nachweis gilt zehn Tage. Außerdem müssen die ungesiegelten Kennzeichen vom ersten Tag an am Fahrzeug angebracht sein. In der Zwischenzeit lässt die Zulassungsstelle den Haltern die Originaldokumente auf dem Postweg zukommen.
Was passiert, wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig eintreffen?
PZeG: Laut Gesetzgeber soll der Versand der Zulassungsunterlagen durch die Behörde innerhalb von sechs Kalendertagen erfolgen. Nach Ablauf der Zehn-Tage-Frist für den vorläufigen Zulassungsbescheid muss die amtliche Stempelplakette am Fahrzeugkennzeichen angebracht sein. Ist dies nicht der Fall, darf das Fahrzeug nicht mehr benutzt und auch nicht im öffentlichen Parkraum abgestellt werden. Sonst wäre der Bußgeldtatbestand erfüllt.
Was passiert, wenn man im Portal Daten falsch eingibt?
PZeG: Das kommt darauf an. Gibt der Kunde die Daten in ein dezentrales i-Kfz-Portal ein, schaltet das System den Vorgang nach der dritten Fehlermeldung ab. In diesem Fall muss der Antragsteller die Zulassungsstelle persönlich aufsuchen. Bei der Datenerfassung über die Großkundenschnittstelle gibt es diese Fehlerlimitierung nicht.
Wie lange benötigen die Behörden, um den Online-Antrag zu bearbeiten?
PZeG: Aufgrund der Vollautomatisierung dauert die Bearbeitung des Antrags nur wenige Sekunden. Die Zulassungsstelle hat allerdings sechs Tage Zeit, um Kennzeichen und Siegel zu versenden. Beim teilautomatisierten Verfahren ist die Zulassung erst nach drei Tagen gültig.
Ist die Anzahl der Anträge limitiert?
PZeG: Nein, allerdings müssen sich Großkunden mit der Zulassungsbehörde abstimmen, wenn sie eine außergewöhnlich hohe Zahl von Anträgen über die Großkundenschnittstelle einreichen wollen. Außergewöhnlich hoch ist demnach eine Zahl von 100 Anträgen.
Wie kommunizieren Zulassungsbehörden und Großkunden miteinander?
PZeG: Elektronisch über die Datenbank SABRINA. Bei einem Systemausfall erhalten Großkunden den Zulassungsbescheid per Post.
Ist das Online-Verfahren preiswerter als die bisherige Vorgehensweise?
PZeG: Kaum, auch wenn sich die amtlichen Gebühren deutlich reduzieren. Ein Beispiel: Die Zulassung/Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs wird laut Gebührenordnung 12,80 statt 27,90 Euro kosten. Zusätzliche Kosten entstehen jedoch durch die elektronische Signatur (QES) und den optionalen Versand von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie den Siegeln.